Mietstudio – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Photon.Mietstudios (Stand 03.01.2020) 

§1 Allgemeines

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Photon.Mietstudios (Inhaber Regina Djakonov und Vjatscheslav Malsam), im Folgenden Photon.Mietstudio genannt, und dem Auftraggeber, im Folgenden Kunde genannt. 

Sie gelten als vereinbart mit Annahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Photon.Mietstudiosdurch den Kunden. 

Will der Kunde den AGB widersprechen, so hat dies schriftlich und binnen drei Werktagen zu erfolgen. Abweichende Bedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens des Photon.Mietstudios bedarf es deshalb nicht. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Photon.Mietstudios.

1.2 Wenn keine bestimmte Bindungsdauer angegeben ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

1.3 Erteilte Aufträge werden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtsgültig. 

Änderungsabsprachen und Ergänzungen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und von beiden Vertragspartnern bestätigt, bzw. unterzeichnet sind.

1.4 Die Photon.Mietstudio Preisliste ist wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eventuelle Abweichungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von uns schriftlich bestätigt wurden.

1.5 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Photon.Mietstudio bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform.

1.6 Zum Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Photon.Mietstudio und dem Kunden bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Beiderseitig abgegebene mündliche Zusagen über die vereinbarten Leistungsumfänge sind verbindlich. Die Beweislast trägt im Zweifel der Kunde.

1.7 Leistungs- und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Photon.Mietstudios, 

Zabergäustrasse 2. 74336 Brackenheim-Meimsheim.

1.8 Der Gerichtsstand ist Heilbronn. Soweit der Kunde nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit für das Amtsgericht Heilbronn vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

1.9 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

§2 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

2.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Erfolgt die Rechnungsstellung in Abwesenheit des Kunden, so wird die Rechnung elektronisch per E-Mail an die dem Photon.Mietstudio bekannte Adresse versendet. Kann eine E-Mail auf Grund falscher Angaben, eines vollen Posteingangs oder aus ähnlichen Gründen nicht zugestellt werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Fälligkeit und die Zahlungsfristen. Es obliegt dem Kunden, den Empfang der E-Mail sicherzustellen, Adressänderungen umgehend dem Photon.Mietstudio zu melden und sein Postfach regelmäßig zu prüfen.

2.3 Wünscht der Kunde die postalische Rechnungsstellung, so hat er dies schriftlich anzumelden. Die entstehenden Zusatzkosten für Porto und Versand werden dem Kunden mit 1,- Euro je Versand berechnet. Ein Wechsel zwischen elektronischem und postalischem Versand ist jederzeit möglich.

2.4 Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Etwaige Reklamationen von Rechnungen beeinträchtigen in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge.

2.5 Alle Zahlungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum in den Geschäftsräumen des Photon.Mietstudios zu leisten oder auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen.

2.6 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% sowie evtl. entstandene Mahngebühren ohne Abzüge zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung seitens des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§3 Reservierungen und Stornierungen

3.1 Nach schriftlicher Buchung und Buchungsbestätigung durch das Photon.Mietstudio per E-Mail gilt das Studio/ der Mietgegenstand als fest gebucht.

3.2 Festbuchungen können grundsätzlich storniert werden. Je nach Zeitraum zwischen Absage und dem reservierten Termin entstehen Stornokosten. Die aktuellen Stornokosten und die exakte Regelung der Stornierung kann der Kunde jederzeit auf der www.photon-mietstudio.de Homepage nachlesen. Der Kunde verpflichtet sich, die Regelungen vor einer Reservierung auf Änderungen zu prüfen. Mit der Reservierung durch den Kunden gelten die aktuellen Stornoregelungen als akzeptiert.

§4 Workshopregelungen

4.1 In unregelmäßigen Abständen erfolgen in den Räumlichkeiten des Photon.Mietstudios fotografische Schulungen. Der Kunde kann sich zu diesen Workshops online oder telefonisch anmelden.

4.2 Es obliegt dem Kunden, nach Erhalt der Reservierungsbestätigung durch das Photon.Mietstudio, innerhalb von 10 Werktagen 50% der Workshopgebühr auf das angegebene Konto zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang gilt die Teilnahme als bestätigt. Erfolgt die Überweisung nicht oder nicht fristgerecht, so verfällt die Reservierung. Ist die Reservierung zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges bereits verfallen und kein Platz mehr verfügbar, so erhält der Kunde seine Zahlung abzgl. einer Handlingpauschale von 5,- Euro innerhalb von 10 Werktagen zurücküberwiesen.

4.3 Storniert der Kunde seine Reservierung, so entstehen abhängig vom Zeitpunkt der Absage Stornokosten. Erfolgt die Stornierung weniger als 30 Tage vor dem geplanten Workshoptermin, so entstehen Kosten in Höhe von 20% der Reservierungsgebühr. Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor dem Termin entstehen Kosten in Höhe von 50% der Reservierungsgebühr.  Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Workshop termin entstehen die vollen Kosten der Reservierungsgebühr.

4.4 Die Workshopteilnahme ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die Zahlungspflicht der Workshopgebühr verbleibt Kunden.

4.5 Fällt ein Workshop wegen Ausfall des Models oder des Leiters, wegen Unterbelegung oder aus anderen Gründen aus, werden bezahlte Beiträge voll zurückerstattet. Alternativ kann der Kunde auf einen späteren Workshoptermin umbuchen. Eine weitergehende Erstattung kann nicht gewährleistet werden.

§5 Grundlagen der Vermietung von Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen

5.1 Das Photon.Mietstudio vermietet an den Kunden die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten und/ oder Geräte für den angegebenen Zeitraum.

5.2 Der Kunde hat sich gegenüber dem Photon.Mietstudio durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. Das Photon.Mietstudio ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Kunden in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Das Photon.Mietstudio verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Regelungen. Eine – auch auszugsweise – Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht zulässig.

5.3 Der Kunde trägt die Versicherungspflicht und bestätigt durch Übernahme der Mietgegenstände, im Besitz einer gültigen, im Schadensfall haftenden Haftpflichtversicherung zu sein oder alternativ alle entstehenden Schäden aus eigener Kasse zu begleichen.

5.4 Im gesamten Gebäude besteht generelles Rauchverbot.

5.5 Eingeräumte Mietoptionen können jederzeit durch das Photon.Mietstudio widerrufen werden, ein Haftungsanspruch unsererseits besteht nicht.

§6 Räumlichkeiten und Mietgegenstände

6.1 Ist im Folgenden die Rede von den Studioräumlichkeiten (kurz Studio), so bezieht sich dies auf die Kernräume Fotostudio 1, Studio2 und Dekorationslager. Alle angrenzenden Räumlichkeiten sind nur nach besonderer, schriftlicher Vereinbarung Teil des Mietverhältnisses. Die Nutzung der Toiletten ist ohne besondere Vereinbarung im üblichen Rahmen erlaubt.

6.2 Während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Photon.Mietstudios hat der Kunde darauf zu achten, den regulären Bürobetrieb nicht zu stören. Insbesondere hat er ihm zugehörige Dritte auf diese Regelung hinzuweisen und deren Einhaltung zu überwachen. Als Störung gilt z.B. übermäßig laute Musik, Blockieren des Eingangsbereiches oder der Flure oder unzureichend bekleidete Personen außerhalb des Studios.

6.3 Bis auf die ausdrücklich aufpreispflichtigen Geräte, wie z.B. die Nebelmaschine, ist die gesamte Studiotechnik und vorhandene Dekoration in der Raummiete enthalten. Der Kunde wird bei der Einweisung explizit auf die aufpreispflichtigen Geräte hingewiesen und kann diese nach eigenem Ermessen einsetzen.

6.4 Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Photon.Mietstudios. Der Kunde hat Dritte auf das Eigentum des Photon.Mietstudios ohne Aufforderung selbstständig hinzuweisen. Das Recht zur Nutzung der Mietgegenstände steht ausschließlich dem Kunden zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

6.5 Die durch den Kunden angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und grundsätzlich nur im Bundesgebiet verwendet werden. Bei Verwendung außerhalb des Studios werden alle Gegenstände nur gegen einen zu quittierenden Übergabeschein überlassen. 

6.6 Der Kunde verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen, unangemessenen oder ungeeigneten Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zu den ihnen zugedachten Einsatzzwecken verwendet werden. Jede Art von Änderung an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Kunden ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.7 In sämtlichen dem Kunden überlassenen Räumen behält das Photon.Mietstudio das Hausrecht. Alle Mitarbeiter bzw. alle durch diese beauftragten Personen dürfen die Räume jederzeit betreten und sich darin aufhalten. Der Zugang zu den Studioräumen darf zu keinem Zeitpunkt durch den Kunden blockiert oder verwehrt werden. Unabhängig davon gewährt das Photon.Mietstudio dem Mieter „Ungestörtheit“ in den Studioräumen. Die Studioräume werden nur im Notfall (Brandgeruch, o.ä.) oder nach ausdrücklicher Anmeldung vom Studiobetreuer betreten – der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Entgegenkommen und kann die Reglungen weder einklagen noch Schadenersatzansprüche geltend machen.

6.8 Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Studiobetreuers erforderlich. Der Kunde haftet auch dann für alle entstehenden Schäden.

§7 Beginn und Ende des Mietverhältnisses

7.1 Der Kunde hat sich mit Beginn des Mietverhältnisses von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und Mietgegenstände zu überzeugen. Werden Mängel bzw. Fehlbestände nicht unmittelbar angezeigt, so gelten die Räumlichkeiten und Mietgegenstände als ordnungsgemäß und vollständig übernommen.

7.2 Der Vermieter erstellt bei Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Mieter ein Rückgabeprotokoll. Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an. Einer weiteren Bestätigung bedarf es nicht.

7.3 Das Mietverhältnis beginnt mit dem Betreten der Studioräumlichkeiten, jedoch spätestens zu dem laut Reservierung vereinbarten Startzeitpunkt. Die Miete berechnet sich nach der zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Photon.Mietstudio Preisliste. Eine Nutzung über die reservierte Zeit hinaus kann – nach Rücksprache und Zusage durch den Studiobetreuer – erfolgen und wird zum regulären Stundensatz nach Preisliste verrechnet – der Kunde hat hierauf keinen Rechtsanspruch. Bei Folgeterminen obliegt es dem Kunden das Studio mindestens 10 Minuten vor dem nächsten Termin vollständig aufgeräumt zu verlassen.

7.4 Die Mietabrechnung erfolgt im Minutentakt. Die kürzest mögliche Mietdauer beträgt 75% der vom Kunden reservierten Zeit, mindestens jedoch 60 Minuten.

7.5 Nach Beendigung der Nutzung obliegt es dem Kunden alle Mietgegenstände in den ursprünglichen Zustand zu versetzen – dies betrifft insbesondere die Studioräumlichkeiten und das Dekorationslager. Wenn notwendig werden alle angemieteten Gegenstände durch das Photon.Mietstudio auf Kosten des Kunden in den ursprünglichen Zustand versetzt. Im Falle einer Verschmutzung der Räumlichkeiten oder Requisiten über das normale Maß hinaus wird die Reinigung dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

7.6 Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an die Nutzung. Erfolgt die Abrechnung – bei Stammkunden – auf Rechnung oder per Lastschrift, so erfolgt die Abrechnung monatlich als Sammelrechnung zum Monatsende. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Photon.Mietstudio.

§8 Sonderleistungen

8.1 Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie: Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Set-Bau, Casting, Styling, Requisite, Catering, Hotel, … können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

8.2 Von Dritten für den Kunden erbrachte Leistungen und Materialien werden mit 15% Handlingzuschlag abgerechnet.

8.3 Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für Leistungen von Modellen, Darstellern, sonstigen freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst haftende Unternehmer.

§9 Haftung des Kunden im Rahmen des Mietverhältnisses

9.1 Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Kunden über. Das gleiche gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport und Versand im Namen des Photon.Mietstudio durchgeführt werden.

9.2 Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und in vollem Umfang für alle entstandenen Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung der vemieteten Geräte und Räume stehen (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und die daraus resultierenden Folgeschäden (Nutzungsausfall). Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurden sowie Verschleißschäden.

9.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften und Auflagen (insbesondere der Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften) sowie für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in den Räumen des Photon.Mietstudio verantwortlich.

9.4 Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen (außer Glühlampen- und Sicherungswechsel bei gemieteten Geräten) dürfen nur durch autorisierte Vertragskundendienste durchgeführt werden und gehen zu Lasten des Kunden. Er verpflichtet sich zudem, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden unverzüglich zu melden.

9.5 Nicht retournierte, beschädigte oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl des Photon.Mietstudio entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Kunden zum Tagespreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen in den Mieträumen sind nach Wahl vom Photon.Mietstudio entweder vom Kunden selbst zu beseitigen oder werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9.6 Der Kunde verpflichtet sich keine Handlungen vorzunehmen, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen. Hieraus entstandene Schäden oder Ansprüche gehen zu Lasten des Kunden. Diese Haftung des Kunden gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.

9.7 Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der ihm überlassenen Mietsache.

9.8 Sollte der Kunde durch Schlüsselübergabe freien Zutritt zu den Studioräumlichkeiten erhalten, so obliegt ihm die Sicherungspflicht der Räumlichkeiten. Insbesondere hat er jederzeit auf die korrekte Verriegelung der Eingangstür zu achten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden in vollem Umfang.

§10 Haftung des Photon.Mietstudios

10.1 Der Kunde übernimmt die Räumlichkeiten und technischen Geräte in dem Zustand, in dem sie sich bei der Übergabe befinden.

10.2 Das Photon.Mietstudio übernimmt keine Haftung dafür, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Kunde hat sich selbst über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten.

10.3 Für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder den Ausfall der Mietsache entstehen, ist die Haftung durch das Photon.Mietstudio ausgeschlossen.

10.4 Das Photon.Mietstudio übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die der Kunde in die gemieteten Räume eingebracht hat, und gewährt hierfür auch keinen

Versicherungsschutz.

10.5 Der Mieter befreit das Photon.Mietstudio von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gegen das Photon.Mietstudio geltend gemacht werden können. Werden Geräte oder Teile von Geräten während der Nutzung trotz sachgerechtem Gebrauch beschädigt oder unbrauchbar (Verschleißteile), so bemüht sich das Photon.Mietstudio schnellstmöglich um Ersatz. Ist Ersatzbeschaffung nicht möglich, steht beiden Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das Photon.Mietstudio haftet darüber hinaus nicht für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der vorzeitig aufgehobenen Vermietung stehen. Insbesondere kann der Kunde keine Forderungen Dritter gegen das Photon.Mietstudio geltend machen oder weiterleiten.

§11 Beendigung des Vertrages

11.1 Das Photon.Mietstudio ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Kunden den Mietvertrag vorzeitig zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, offene Rechnungen nicht zum nächsten Leistungstermin 

beglichen hat oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren vorliegt.

11.2 Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt.

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